Éva Baars

Gesunder Darm - gesunder Mensch

Heilpraktikerin
Ernährungsberaterin

Heilpraktikerin im Verband Deutscher Heilpraktiker
Dozentin der Volkshochschule Braunschweig im Bereich Gesundheit | Gesundheitswissen.

"Gesundheit und Lebensfreude verleihen dem Körper große Kraft."


Therapieschwerpunkte

  • Magen- Darmgesundheit / Darmfloraaufbau
  • Infektanfälligkeit
  • Immunsystem-Aufbau
  • Erschöpfungssyndrom

Akupunktur mit Puls- und Zungendiagnose,  Akupunktur, Kunsttherapie Injektionstherapie/Eigenblut,  viszerale Osteopathie u.a.


Qualifikationsschwerpunkte

  • Zertifizierte Fachberaterin für Darmgesundheit bei der Deutschen Gesellschaft für Probiotische Medizin
  • Diplom. Zertifizierte Fachbetreuerin für Ganzheitliche Gastroenterologie /
    Referent: Dr. med. Udo Böhm / FOM=Forum Orthomolekuläre Medizin
  • Fachausbildung Osteopathie: Viszerale Osteopathie
  • Ernährungsberaterin / IST-Studieninstitut

 

  • Mikrobionom des Darms / Referent: Prof. Dr. med. Ingo Sobottka / LADR-Akademie für interdisziplinäre Weiterbildung in der Medizin e.V.
  • Die nutrigenetische Bedeutung des intestinales Mikrobiom / Referent: Dr. rer. nat. Reinhard Hauss / Fortbildungszertifikat
  • Deutsche Darmtage 2016 / Fortbildungszertifikat

Chronologie

  • Diplom an der Pädagogischen Hochschule Debrecen (Ungarn), Dissertation in Psychologie, Studium der Pädagogik und Psychlogie mit Schwerpunkt Kinder-und Jugendpsychologie, Abschluss Lehramtsdiplom
  • Dozentin an allgemeinbildender Schule
  • Ausbildung zur Heilpraktikerin mit amtsärztlicher Überprüfung in Hannover
  • Akupunkt-Massage nach Penzel
  • Akupunktur mit Puls- und Zungendiagnose | Seminare u.a. F. Ramakers, G. Maciocia.
  • Burn out Beraterin
  • Lachyoga-Leiterin
  • Psychotherapeutische Kunsttherapie (HpG)
  • Qualifikation Darmgesundheit
  • Fachausbildung Osteopathie: Viszerla Ostepathie
  • Ernährungsberaterin / IST : Zertifizierung Staatlich geprüft und zugelassen durch die ZFU

Als Heilpraktiker tätig aufgrund der "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" gemäß §1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktiker-Gesetz) vom 17.02.1939. Die Erlaubnis wurde 1996 durch das Gesundheitsamt Braunschweig erteilt.


Berufspflichten des Heilpraktikers: Der Heilpraktiker wendet unter größtmöglicher Sorgfalt jene Heilmethoden an, welche zum Heilerfolg oder zur Linderung der Krankheit oder des Leiden führen können. Ein Erfolg der Behandlungen kann nicht versprochen werden. Dies ist bei allen medizinischen Beahndlungen, ob Schulmedizinsche Verfahren oder naturheilkundlichen Therapien, gleich. Eine naturheilkundliche Therapie kann eine notwendige ärztliche Behandlung nicht ersetzen.

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